Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (Freie Demokraten Lev) erkundigt sich, wie die unterschiedlichen Beträge in den Jahren 2015-2017 (S. 2 der Vorlage) zu Stande kommen.
Stellungnahme der Verwaltung, Dezernat III:
Die
Projektförderung zum European Energy Award erfolgt als Festbetragsförderung.
Diese Beträge sind in einem Merkblatt (s. Anlage zu TOP 7 – Merkblatt) und dem
dazugehörigen Anhang (s. Anlage zu TOP 7 - Anhang) aufgeführt. Die Förderung
für Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 100.001 und 250.000 ist der
vorletzten Tabellenspalte abzulesen. Demnach sind die Fördersummen im 5., 6.
und 7. Projektjahr (Folgeförderung) unterschiedlich hoch. Im letzten
Projektjahr schlägt die verbindlich vorgeschriebene CO2-Bilanzierung
zusätzlich mit 2.499 € zu Buche.
Auf der
Ertragsseite sind für 2015 einmalig Drittmittel zur Finanzierung des städt.
Eigenanteils in Höhe von 5.900 € enthalten.
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage
- einstimmig -