Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, dass an
Anbieter für
begleitete Radfahrten, die gemäß § 45 b Sozialgesetzbuch (SGB XI)
anerkannt sind,
auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone
(FGZ) Opladen in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr erteilt wird.
- einstimmig -