Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, dass an Anbieter für

begleitete Radfahrten, die gemäß § 45 b Sozialgesetzbuch (SGB XI) anerkannt sind,

auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone

(FGZ) Opladen in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr erteilt wird.


- einstimmig -