Die Vorlagen zu TOP 10 (Nr. 2014/0079), TOP 11 (Nr. 2014/0080), TOP 12 (Nr. 2014/0124) sowie TOP 13 (Nr. 2014/0125) werden gemeinsam beraten.

 

Frau Zlonicky (Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht) gibt zu Protokoll, dass die positiven Äußerungen und Anregungen zum Planverfahren nicht gedruckt wurden, jedoch hier in der Sitzung oder danach im Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht eingesehen werden können.

 

Herr Neuendorf (OP) erklärt, dass die vorgenommenen Änderungen im Abwägungsprozess nicht so weit gehen, dass seine Fraktion dem Projekt jetzt zustimmen könnte.

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) führt aus, dass die Vorlagen „6. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Am Hofacker“ sowie „9. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „südlich Platanenweg“ wieder rückgängig gemacht werden müssen, sollten bei dem Projekt Klagen erfolgen und erfolgreich sein.

 

Frau Deppe (Beigeordnete für Bauen und Planen) und Frau Zlonicky (Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht) erläutern, dass das Planverfahren „Am Hofacker“ unabhängig von dem Verfahren „Supermarkt Bergisch Neukirchen“ zu beurteilen ist, da hier schon lange vor dem Projekt der politische Wunsch bestand, das Plangebiet „Am Hofacker“ dem Landschaftsplan zuzuführen, um die Flächenbilanz zwischen Bauflächen und Grünflächen in Bergisch-Neukirchen zu erhalten. Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Hofacker“ (Offenlagebeschluss) sowie „südlich Platanenweg“ (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) befinden sich zudem erst in einem frühen Stadium der Beteiligung.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.         Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen folgt der Beschlussempfehlung der Verwaltung zum Umgang mit den vorgebrachten Äußerungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (Anlage 1 der Vorlage).

 

2.         Dem Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilereich „Am Hofacker“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

3.         Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


 

dafür:          16  (6 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,  1 FDLev,

                           1 PRO NRW, 1 DIE LINKE, 1 PIRATEN)

dagegen:     1  (OP)

Enth.:            1   (BÜRGERLISTE)