Nachtrag: 21.08.2014
Sitzung: 25.08.2014 RAT/003/2014
Rh. Eimermacher (CDU) erklärt zu Protokoll, dass bei dieser Steuererhöhung kein Präzedenzfall geschaffen wird.
Nach ausführlicher, kontrovers geführter Diskussion, beantragt Rh. Baake (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eine Sitzungsunterbrechung, um in einem Gespräch aller Fraktionen und Gruppen eine Kompromisslösung zu finden.
Herr Oberbürgermeister Buchhorn unterbricht anschließend die Sitzung und bittet die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen zu einem Gespräch in seinen Besprechungsraum.
Nach der Sitzungsunterbrechung beantragt Rh. Ippolito (SPD), die Thematik in Sondersitzungen des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, des Finanz- und Rechtsausschusses und des Rates zu vertagen und zu beraten, da eine Kompromisslösung am heutigen Tag nicht gefunden werden konnte.
dafür: 23 (14 SPD, 3 BÜRGERLISTE, 2 FDLev, 2 PRO NRW, 2 PIRATEN)
dagegen: 24 (OB, 15 CDU, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 2 DIE LINKE)
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Herr Oberbürgermeister Buchhorn fragt Frau Kumfert (DIE LINKE), ob sie damit einverstanden ist, dass der Antrag der Gruppe DIE LINKE, Nr. 2014/0149 mit dem Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und OP, Nr. 2014/0151 zu einem gemeinsamen Antrag zusammengefasst werden kann und somit unter Einbeziehung der Verwaltungsvorlage folgender Beschlussentwurf formuliert werden könnte:
1. Der Rat stimmt der in den Anlagen 1 und 2 der Vorlage beigefügten
Konzeption zur Arbeitsweise sowie zu den fachlichen und fiskalischen
Zielsetzungen der zusätzlichen Schulsozialarbeit und dem damit verbundenen
Wirkungscontrolling zu.
2. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird mit
Wirkung zum 01.01.2015 um 10 Prozentpunkte angehoben. Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über
die Festsetzung des Steuerhebesatzes für die Grundsteuer B wird in der als Anlage
3 beigefügten Fassung beschlossen.
3. Der Anspruch der Stadt Leverkusen an das
Land NRW bzw. den Bund zur Finanzierung - oder zumindest Mitfinanzierung - der
Fortführung der im Jahre 2011 initiierten Schulsozialarbeit nach dem Bildungs-
und Teilhabepaket (BuT) bleibt weiterhin bestehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Sinne weiterhin Gespräche auf Landes-
und Bundesebene zu führen, um künftig die Finanzierung der Schulsozialarbeit
aus Landes- und Bundesmitteln sicherstellen zu können.
Für den Fall, dass in der Folge laufender Bemühungen doch noch Landes- und/oder
Bundesmittel als Komplementärmittel zur Verfügung gestellt werden, werden die
dadurch freiwerdenden Finanzmittel ausschließlich für die Förderung der Kinder-
und Jugendarbeit eingesetzt.
Rf. Kumfert (DIE LINKE) erklärt sich damit einverstanden.
Sie erklärt zu Protokoll, dass DIE LINKE die Grundsteuererhöhung scharf
kritisiere und sich dafür ausspreche, dass im Falle der Bereitstellung von
Mitteln durch Land oder Bund diese zweckgebunden für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
eingesetzt werden.
Anschließend ruft Herr Oberbürgermeister Buchhorn den Antrag der
SPD-Fraktion, Nr. 2014/0153 zur Abstimmung auf. Hierfür beantragt Rh. Ippolito
(SPD) für die SPD-Fraktion geheime Abstimmung. Das erforderliche Quorum ist somit
erfüllt.
Herr Stadtkämmerer Stein erklärt, dass er im Falle einer
Beschlussfassung, das Ergebnis rechtlich prüfen werde. Nach heutiger
Einschätzung sehe er Anlass, dem Oberbürgermeister vorzuschlagen, einen solchen
Beschluss zu beanstanden.
Von den Fraktionen werden folgende Stimmzähler benannt:
Rh Feister (CDU), Rh. Tahiri (SPD), Rh. Danlowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt anschließend geheim über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.
Nach Abschluss der Abstimmung verkündet Herr Oberbürgermeister Buchhorn das Ergebnis:
abgegebene Stimmen : 47
gültige Stimmen: 47
dafür: 24
dagegen: 20
Enthaltungen: 3
Somit ergibt sich folgender Beschluss:
1. Der Rat stimmt der in den Anlagen 1 und 2 der Vorlage beigefügten
Konzeption zur Arbeitsweise sowie zu den fachlichen und fiskalischen
Zielsetzungen der zusätzlichen Schulsozialarbeit und dem damit verbundenen
Wirkungscontrolling zu.
2. Zur Ausfinanzierung der Schulsozialarbeit für die nächsten Jahre werden die überschüssigen Rückstellungen in Höhe von 3,9 Mio. Euro aus dem abgeschlossenen Klageverfahren „Rossmann“ verwendet.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert,
kurzfristig einen schulgenauen Bedarfsplan über den Einsatz von
Schulsozialarbeitern zu erstellen, um hier eine optimale Wirkungslenkung zu
erzielen. Mittelfristig wird die Verwaltung aufgefordert, anhand des
Bedarfsplans Finanzierungsmöglichkeiten und -wege aufzuzeigen, die die
Fortführung der Schulsozialarbeit in der erforderlichen Qualität sicherstellt.
Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den von Herrn Oberbürgermeister
Buchhorn zusammengefassten Beschluss der Anträge Nrn. 2014/0149, 2014/0151
zusammen mit der Verwaltungsvorlage Nr. 2014/0136. Die v. g. Anträge und die v.
g. Verwaltungsvorlage sind somit erledigt.