Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW folgende Widmungen:

 

1.   Willy-Brandt-Ring von Karl-Carstens-Ring / Straßburger Straße bis Mülheimer Straße als Gemeinde- / Hauptverkehrsstraße

 

2.   Anschluss der Reuterstraße an den Willy-Brandt-Ring als Gemeinde- / Anliegerstraße

 

3.   hintere Erschließung der Mülheimer Straße 48-50 inclusive des Parkplatzes als Gemeinde- / Anliegerweg

 

4.   Verbindungsweg zur Linienstraße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr


- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -