Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung des Naturdenkmales Nr. 2.3-18 Winter-Linde in Romberg aus Gründen der Gefahrenabwehr wird zugestimmt.

 

Leverkusen, den 14.10.14

 

gezeichnet:                                      

Schiefer                                            Finke

Bezirksvorsteher                              Bezirksvertretungsmitglied

 


- einstimmig -