Beschluss:
1. Die Entwürfe der Schulentwicklungspläne Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamt- und Sekundarschulen 2014 – 2020 werden zur Kenntnis genommen.
2. Auf dieser Grundlage wird die Beteiligung der
· Schulkonferenzen der Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen gem. § 76 SchulG,
· örtlichen Schulaufsicht,
· betroffenen Fachbereiche und
· Nachbargemeinden
eingeleitet.
3. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren werden die Schulentwicklungspläne zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -