Beschluss:

 

1. Die Entwürfe der Schulentwicklungspläne Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamt- und Sekundarschulen 2014 – 2020 werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Auf dieser Grundlage wird die Beteiligung der

 

·                    Schulkonferenzen der Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien und       Gesamtschulen gem. § 76 SchulG,

·                    örtlichen Schulaufsicht,

·                    betroffenen Fachbereiche und

·                    Nachbargemeinden

 

eingeleitet.

 

3. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren werden die Schulentwicklungspläne zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -