Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Im Verlauf der Diskussion bittet Rh. Ippolito (SPD) um eine Übersicht über die Haushaltsausgabereste der freiwilligen Ausgaben der Jahre 2012, 2013 und 2014. Die Verwaltung sagt eine Beantwortung über z.d.A.: Rat zu.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt zunächst über die Anträge Nrn. 2014/0289 und 2014/0291 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Wie Anträge Nrn. 2014/0289 und 2014/0291

 

dafür:          20  (12 SPD, 4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW, 2 PIRATEN)

dagegen:   29  (OB, 15 CDU, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 1 LEV PARTEI)

 

Damit sind die Anträge abgelehnt.

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn über die Anträge Nrn. 2014/0288 und 2014/0290 sowie die Verwaltungsvorlage Nr. 2014/0287 gemeinsam abstimmen, da die beiden Anträge inhaltlich die Verwaltungsvorlage unterstützen.

 

Beschluss:

 

1.    Die Satzung vom 30.09.2014 zur 2. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer in Leverkusen wird aufgehoben.

 

2.    Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird mit Wirkung zum 01.01.2015 auf 592 v.H. angehoben. Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Festsetzung des Steuerhebesatzes für die Grundsteuer B wird in der als Anlage 17 zur Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.

 

dafür:          29  (OB, 15 CDU, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 1 LEV PARTEI)

dagegen:     6  (4 BÜRGERLISTE, 2 PIRATEN)

Enth.:          14  (12 SPD, 2 PRO NRW)