Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen bittet die Verfassungskommission des Landtags bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen.

 

Gleichzeitig sollen sich auf Wunsch des Integrationsrates der Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Leverkusen landesweit in allen relevanten Gremien (zum Beispiel kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einsetzen.


Da die Vorsitzende des Integrationsrates, Frau Buchner, nicht anwesend ist und sich niemand aus dem Rat zu Wort meldet, lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn über die Vorlage abstimmen.


dafür:         45  (OB, 17 CDU, 11 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     2  (PRO NRW)