Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Vorschläge Nummern 1 bis 11 des Bürgerantrages Nr. 2015/0407 sowie der Vorschlag aus dem ergänzenden Schreiben des Bürgerantragstellers vom 27.02.15 als Nummer 12 werden in die noch zu erstellende Vorlage zu den kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk I für das Jahr 2015 aufgenommen. Eine abschließende Entscheidung zu einer Finanzierung der Vorschläge aus bezirklichen Mitteln erfolgt im Rahmen dieser Vorlage.

 

1.) Zuschuss von 350,00 € für die Sommerferienaktion der Aktionsgemeinschaft Rheindorfer Vereine

 

Die Aufnahme in die Vorlage erfolgt informell als nicht zur Beschlussfassung vorzuschlagende Maßnahme, da eine Förderung durch den Fachbereich Kinder und Jugend möglich ist.

 

2.) Zuschuss von 2.100,00 € für das Zeltlager in den Sommerferien 2015 der Aktionsgemeinschaft Rheindorfer Vereine zusammen mit den Pfadfindern

 

3.) Zuschuss von 820,00 € für einen Segelkurs der Aktionsgemeinschaft Rheindorfer Vereine zusammen mit der Caritas

 

Die Aufnahme in die Vorlage erfolgt informell als nicht zur Beschlussfassung vorzuschlagende Maßnahme, da eine Förderung durch den Fachbereich Kinder und Jugend möglich ist.

 

4.) Zuschuss von 240,00 € für die Gemeinde „Zum Heiligen Kreuze“ für einen „Spuckschutz“ für Salate und Kuchen

 

5.) Zuschuss von 350,00 € für den Kleingartenverein Butterheide für Kinderspiele

 

6.) Zuschuss von 450,00 € für den Männerchor 1846 Hitdorf für Notenmaterial

 

7.) Zuschuss von 1.250,00 € für die Jugendarbeit des Arabischen Bildungsinstitutes e.V.

 

8.) Zuschuss von 640,00 € für Ersatzmaterialien für die Jugendarbeit des RSV Rheindorf

 

9.) Zuschuss von 800,00 € für die Taekwondo-Abteilung des TUS Rheindorf zur Beschaffung von Gebrauchsmaterialien

 

10.) Zuschuss von 550,00 € für die KG Hetdörper Mädche un Junge zur Materialbeschaffung

 

11.) Zuschuss von 250,00 € für die Nachbarschaftshilfe Rheindorf für Verbrauchsmaterialien

 

12.) Zuschuss von 680,00 € für die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Rheindorf für die Instandsetzung einer Lichtgewehranlage.

 

2. Die zuständigen Vereine der Vorschläge Nummern 6, 8, 9, 10 und 12 sollen einen Antrag auf Drittmittelförderung stellen und das Ergebnis bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 27.04.15 schriftlich mitteilen:

 

6.) Zuschuss von 450,00 € für den Männerchor 1846 Hitdorf für Notenmaterial

           

Unverzügliche Antragstellung beim Kulturbüro der KulturStadtLev (Frist 15.03.15)

 

8.) Zuschuss von 640,00 € für Ersatzmaterialien für die Jugendarbeit des RSV Rheindorf

 

            Antragstellung beim SportBund Leverkusen

 

9.) Zuschuss von 800,00 € für die Taekwondo-Abteilung des TUS Rheindorf zur Beschaffung von Gebrauchsmaterialien

 

Antragstellung beim SportBund Leverkusen

 

10.) Zuschuss von 550,00 € für die KG Hetdörper Mädche un Junge zur Materialbeschaffung

 

Antragstellung bei der Sozialraum-Arbeitsgemeinschaft Rheindorf

 

12.) Zuschuss von 680,00 € für die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Rheindorf für die Instandsetzung einer Lichtgewehranlage

 

Antragstellung bei der Sozialraum-Arbeitsgemeinschaft Rheindorf


Frau Weber (01) weist darauf hin, dass Nummer 1, Zuschuss von 350,00 € für die Sommerferienaktion der Aktionsgemeinschaft Rheindorfer Vereine, und Nummer 3, Zuschuss von 820,00 € für einen Segelkurs der Aktionsgemeinschaft Rheindorfer Vereine zusammen mit der Caritas, des Bürgerantrages nicht aus den kleinen Investitionsmaßnahmen beschlossen werden müssen, da die Verwaltung in ihrer Stellungnahme eine Förderung durch den Fachbereich Kinder und Jugend aufzeigt.

 

Darüber hinaus sollten die zuständigen Vereine der Vorschläge Nummern 6, 8, 9, 10 und 12 zunächst, wie in der Verwaltungsstellungnahme beschrieben, Drittmittel beantragen und das Ergebnis bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nachweisen. Bei einer Ablehnung von Drittmitteln könnte eine Aufnahme in die noch zu erstellende Vorlage zu den kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk I für das Jahr 2015 erfolgen. Alle verbleibenden Vorschläge könnten direkt in diese Vorlage aufgenommen werden.

 

Im Laufe der sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass alle Maßnahmen des Bürgerantrags und des ergänzendem Schreibens in der Vorlage „Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk I im Jahr 2015“ aufgeführt und mit entsprechender Begründung von der Verwaltung Ablehnung oder Befürwortung der Maßnahmen vorgeschlagen werden sollen. Die Vereine der Maßnahmen Nrn. 6, 8, 9, 10 und 12 sollen zunächst um Drittmittelbeantragung und entsprechenden Nachweis gebeten werden.


- einstimmig -

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) hat gemäß § 31 GO NRW an der Beratung zu dem Tagesordnungspunkt 4 nicht teilgenommen.