Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Ein in der Sitzung verteilter Änderungsantrag vom 23.02.2015 zur Vorlage wird von Herrn Höroldt (Diakonie) für die Antragsteller zurückgezogen, da er sich durch ein Gespräch am 24.02.2015 und der verteilten Niederschrift sowie der Zusammenfassung von Rh. Müller erledigt hat. Der Antrag wird somit nicht beraten.

 

Die in der Sitzung verteilte Niederschrift des Gespräches am 24.02.2015 zum Thema „Reduzierung von Plätzen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren in mit KFW-Mitteln finanzierten Kitas zugunsten der Weiterbetreuung der Kinder in derselben Kita, die in die Altersgruppe ü3 hinwachsen“ und die von Rh. Müller (CDU) verteilte Zusammenfassung werden Bestandteil des Beschlusses zu Ziffer 2 und sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Antrag der BÜRGERLISTE (Betreuungsplätze in der Tageseinrichtung für Kinder Burgweg,  Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 21.02.15) wird unter diesem Tagesordnungspunkt mit beraten und wird von RH. Schoofs als Antragsteller damit als erledigt angesehen.

 

Rh. Müller lässt nach ausführlicher Aussprache über die Ziffern 1, 2 und 3- 4 der Vorlage getrennt abstimmen.

 

Beschluss zu Ziffer 1.des Beschlussentwurfes:

 

Für die Betreuung für Kinder im Alter von unter drei Jahren wird im Hinblick auf die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz eine Versorgungsquote ab dem Kindergartenjahr 2015/16 von 42 %, aufgeteilt auf 35 % in Tageseinrichtungen und 7 % in Tagespflege, festgeschrieben.

 

 

dafür:           12 (3 CDU, 2 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 3 Sonstige)

dagegen:       1 (Sonstiger)

 

 

Beschlüsse zu Ziffer 2.des Beschlussentwurfes

 

Auf Antrag von Rh. Baake (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN wird Punkt 8 der Zusammenfassung von Rh. Müller noch darum ergänzt, dass inkl. der Städtischen Kitas weitere Maßnahmen ergriffen werden.

 

Beschluss ohne Einbeziehung der AWO-Einrichtung Ringstraße 73 inkl. der Ergebnisse des Gesprächs am 24.02.2015 / die Punkte 3, 6 und 8 der Zusammenfassung von Rh. Müller (Anlagen der Niederschrift):

 

Für das am 01.08.15 beginnende Kindergartenjahr 2015/2016 werden entsprechend der Anlage 1 die aufgezeigten Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.

 

Den freien Trägern wird entgegengekommen, indem für das nächste Kindergartenjahr 10% = 3 Plätze u3 bei den Einrichtungen „Burgweg“, Feldsiefer Weg“ und „Kolberger Straße“ zurückgenommen werden. Bei der Einrichtung „Am Steinberg“ entspricht dies 6 Plätzen.

 

Im Kindergartenjahr 2016/2017 werden bei den Einrichtungen „Burgweg“und „Feldsiefer Weg“ je nochmals 3 und bei der Einrichtung  „Kolberger Straße“ 2 u3- Plätze wegfallen.

 

Zeitnah werden weitere Maßnahmen ergriffen, (inkl. der Städt. Tageseinrichtungen) um nicht mehr in eine solche Situation zu kommen.

 

- einstimmig -

 

 

Rh. Müller (CDU) fasst das Ergebnis eines Gespräches mit Frau Friedrichs und Herrn Hans (AWO) in Bezug auf die Einrichtung „Ringstraße“ zusammen. Bei der Einrichtung „AWO-Ringstraße“ bleiben die u3-Plätze bestehen (Landesmittel). Die Überbelegung / Betriebserlaubnis wird  auf Wunsch des Trägers von  115 auf 106 heruntergesetzt (aktuell besetzt 111 Plätze).
Frau Krämer (AWO) gibt zu Protokoll, dass der Träger diese Aussage nicht so gemacht hat. Es besteht eine Betriebserlaubnis für nur 90 Kinder und der Träger hat gebeten, 12 u-3-plätze abzubauen und ist bereit, gegebenenfalls auch die Förderung zurückzahlen. Rh. Müller gibt zu Protokoll, dass er das Gespräch mit dem Träger selber geführt hat und diese Aussage so getroffen wurde wie dargestellt. Zu diesem Thema wird es ein klärendes Gespräch mit dem Träger geben.

 

 

Beschluss nur in Bezug auf die AWO-Einrichtung Ringstraße 73 (Ziffer 4 der Zusammenfassung von Rh. Müller) mit einer Gesamtzahl von 106 Kindern:

 

Für das am 01.08.15 beginnende Kindergartenjahr 2015/2016 werden entsprechend der Anlage 1 die aufgezeigten Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.

 

Bei der Einrichtung „AWO-Ringstraße“ bleiben die u3-Plätze bestehen (Landesmittel). Hier stimmt das Landesjugendamt der teilweisen Reduzierung der derzeitigen Überbelegung um 9 Plätze zu (Gesamtzahl von 106 Kindern) zu.


Es soll ein klärendes Gespräch zu der Thematik mit dem Träger geführt werden.

 

dafür:           12 (3 CDU, 2 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 3 Sonstige)

dagegen:       1 (Sonstiger)

 

 

Beschluss zu den Ziffern 3 – 4:

 

Sollten sich im Einzelfall noch kleinere Veränderungen bis zum abschließenden Meldetermin 15.03.15 beim Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) ergeben, wird der Jugendhilfeplaner beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2015/2016 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eines Dringlichkeitsbeschlusses.

 

Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.15 zur Kenntnis zu bringen.

 

- einstimmig -

 

Herr Höroldt bittet in Ergänzung zu den gefassten Beschlüssen, dass eine Arbeitsgruppe gebildet wird, die eine Resolution an das Land vorbereitet, in der noch einmal um eine flexiblere Regelung der u3-Problematik gebeten wird. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss schließt sich dem Vorschlag von Herrn Höroldt einstimmig an.