Nachtrag: 05.03.2015

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag


Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) erläutert den Antrag seiner Fraktion und erklärt, dass er weiterhin keine Fortschritte zur Prüfung der Ansiedlung eines Vollsortimenters am Königsberger Platz erkennen kann.

 

Frau Weber (01) verweist auf die Beratungsergebnisse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 02.03.15 und erklärt, dass die Verwaltung tätig ist und zurzeit Gespräche mit den verschiedenen Eigentümern sowie einem Einzelhandelsbetreiber geführt werden.

 

Im Verlauf der Diskussion verweist Rh. Scholz (CDU) auf die Antwort zu seiner zur Vorlage Nr. 2015/0400, Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen, formulierte Frage, ob im Bereich des ehemaligen Jugendhauses Rheindorf eine Flüchtlingsunterkunft errichtet werden kann, da dieser in der Wasserschutzzone III liegt.

 

Diese Frage wurde von der Verwaltung wie folgt beantwortet und ist der Vorlage Nr. 2015/0400 als ergänzende Anlage 1 beigefügt:

 

„Die Fläche des ehemaligen Jugendhauses befindet sich im WSG. Dort sind bauliche Anlagen nach WSG-VO unter entsprechenden Auflagen (wie das Jugendhaus auch) genehmigungsfähig. Eine Wassergefährdung durch Lagerung von wassergefährdenden Stoffen o.ä. ist nicht erkennbar.

 

Bei einem positiven Grundsatzbeschluss über die weitere Prüfung der Fläche zur Nutzung als Containerstandort erfolgt eine abschließende Prüfung der Nutzbarkeit.“

 

Rh. Scholz (CDU) sieht hierbei einen Widerspruch zu dem möglichen Standort eines Vollsortimenters am Königsberger Platz, der auch im Wasserschutzgebiet liege. Er kann nicht nachvollziehen, warum nicht auch für den Vollsortimenter, analog zur Flüchtlingsunterkunft, eine genehmigungsfähige Erlaubnis erteilt werden kann.

 

Er bittet um Beantwortung seiner Frage durch die Verwaltung.


dafür:           2  (BÜRGERLISTE)

dagegen:  10  (4 SPD, 4 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 PRO NRW)

Enth.:           1  (DIE LINKE)