Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der „Leverkusener Bildungs-Center e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorläufig für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.

 

Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder und Jugend ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.


Begründung:

 

Mit Antrag vom 11.03.2015 (s. Anlage) beantragt der Leverkusener Bildungs-Center e. V. die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG).

 

 

Zweck des Vereins ist, die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie Elternarbeit, wobei er sich einen Schwerpunkt darin gesetzt hat, die schulische und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu begleiten und zu fördern. Der Verein ist der festen Überzeugung, dass Bildung das wichtigste Kapital aller Menschen ist. Sein Angebot umfasst alle Phasen der Lernentwicklung, von der Vorschule bis zum Abitur.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennung vorläufig auf drei Jahre zu befristen und wie im Beschlussentwurf zu verfahren.


- einstimmig -