Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Widmungen der
Deichtorstraße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetz NRW wie folgt:
1. den Straßenhauptzug zwischen Wupper- und Feldtorstraße als Gemeinde-/Anliegerstraße
2. den Vorplatz an der Kindertagesstätte als Gemeinde-/Anliegerweg
3. die Erschließung des östlichen Wohnbereiches als Gemeinde-/Anliegerweg
4. den Verbindungsweg vom Vorplatz zum Erschließungsweg als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr
5. den südöstlichen Verbindungsweg vom Wohnbereich zur Grünanlage als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr.
- einstimmig -