Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Widmungen der

Deichtorstraße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetz NRW wie folgt:

 

1.     den Straßenhauptzug zwischen Wupper- und Feldtorstraße als Gemeinde-/Anliegerstraße

 

2.     den Vorplatz an der Kindertagesstätte als Gemeinde-/Anliegerweg

 

3.     die Erschließung des östlichen Wohnbereiches als Gemeinde-/Anliegerweg

 

4.     den Verbindungsweg vom Vorplatz zum Erschließungsweg als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr

 

5.     den südöstlichen Verbindungsweg vom Wohnbereich zur Grünanlage als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr.


- einstimmig -