Rh. Ippolito (SPD) stellt fest, dass es sich bei der Vorlage um den Aufstellungsbeschluss handelt. Daher werden alle Ausführungen zur Niederschrift genommen.

 

Rh. Richrath (SPD) äußert den Änderungswunsch, einen zusätzlichen Wohnturm (sechsgeschossiges Gebäude) an der Elbestraße im Eingangsbereich zum Königsberger Platz zu installieren, um weitere Wohneinheiten zu schaffen.

 

Frau Beigeordnete Deppe führt hierzu aus, dass sich die Verwaltung in Gesprächen mit der WGL befindet. Aus städtebaulichen Gründen wird der zweite Wohnturm kritisch beurteilt. Ein solitärer Wohnturm hätte eine Sonderstellung und könnte daher mitgetragen werden. Frau Deppe weist darauf hin, dass es zudem bei den vorliegenden Entwürfen als problematisch beurteilt wird, im Bereich der Elbestraße auf der gesamten Länge zwei zusätzliche Geschosse zu errichten, da städtebaulich zwischen dem achtgeschossigen Gebäude hin zu einer Eingeschossigkeit zu vermitteln ist. Daher wird die Verwaltung gemeinsam mit dem Architekten nach Kompromisslösungen (z.B. über eine Abstaffelung oder über Staffelgeschosse) suchen.

 

Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) bittet, hier die Realisierung von sozialem Wohnraum zu prüfen. 

 

Herr Keil (DIE LINKE) erkundigt sich, ob öffentlich geförderter Wohnraum bzw. günstiger Wohnraum durch die WGL geschaffen werden kann. Bezüglich des zweiten Wohnturms gibt Herr Keil zu Bedenken, dass bereits der jetzt in den Planungen enthaltene Wohnturm durch die Bevölkerung kritisch beurteilt wird, da sich hier städtische Negativräume entwickeln können.

 

Frau Beigeordnete Deppe führt aus, dass die WGL auf preiswerten Wohnungsbau ausgerichtet ist und die Verwaltung gemeinsam mit der WGL prüften wird, ob geförderter Wohnungsbau an dieser Stelle möglich ist. Rh. Ippolito (SPD) ergänzt, dass es primär um bezahlbaren Wohnungsbau gehen muss.

 

Herr Bartels (FDP) stellt dar, dass er den zweiten Wohnturm nicht als störend empfinden würde und daher dem Wunsch von Herrn Richrath (SPD) zustimmen könnte.

 

 

Beschluss:

 

1.     Gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Verfahren für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. V 27/I „Rheindorf Nord – zwischen Elbestraße, Insterstraße und Königsberger Platz“ auf der Grundlage der Planung des Vorhabenträgers einzuleiten. Der Geltungsbereich umfasst grob umschrieben den nordöstlichen Bereich des Königsberger Platzes zwischen Elbestraße, Insterstraße und des Fußgängerbereiches entlang der Ladenzone. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 3 der Vorlage zu entnehmen.

 

2.     Dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. V 27/I „Rheindorf Nord – zwischen Elbestraße, Insterstraße und Königsberger Platz“ wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 4 und 5 der Vorlage) zugestimmt.

 

3.     Die Öffentlichkeit wird frühzeitig an der Planung beteiligt. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerinformation unter der Leitung der Bezirksvorsteherin für den Stadtbezirk I durchzuführen. Das Bebauungskonzept wird zudem für die Dauer von 1 Monat öffentlich ausgehängt.

 

4.     Rechtsgrundlage: § 12 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB sowie Ziffer 1.1.2 der vom Rat am 13.07.1987 mit Änderung vom 02.12.1994 beschlossenen Richtlinien über das Verfahren zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

 


- einstimmig -