Beschluss:

 

Für das umschriebene Gebiet im Bereich Schlebusch zwischen der Mülheimer Straße, der Reuterstraße und der Johannes-Dott-Straße ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 Abs.1 Baugesetzbuch aufzustellen.

Die genaue Abgrenzung ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB (Beschleunigtes Verfahren).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 


- einstimmig -