Sitzung: 22.06.2015 RAT/009/2015
Herr Oberbürgermeister Buchhorn eröffnet die öffentliche Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Herr Oberbürgermeister Buchhorn schlägt mit der Arbeitstagesordnung vor, die Tagesordnungspunkte 19, 20 und 35 vorzuziehen. Da der Bürgerantragsteller zu Tagesordnungspunkt 37 in der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden erklärte, in der heutigen Sitzung nicht anwesend zu sein, schlägt er vor, den Tagesordnungspunkt nicht vorzuziehen.
Gegen diese Vorschläger erhebt sich kein Widerspruch.
Er erklärt, dass zu Tagesordnungspunkt 19.3 zwei Bürgereingaben vom 29.05. und 21.06.15 auf den Tisch gelegt wurden.
Zu Tagesordnungspunkt 19.1 der öffentlichen Sitzung hat der Bürgerantragsteller, Herr Bermes ein Rederecht für sich und für jeweils ca. 2-minütige Vorträge von 5 Schülerinnen/Schülern beantragt.
Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt darüber abstimmen, ob ein Rederecht gewährt wird.
- einstimmig -
Zu Tagesordnungspunkt 35.1 der öffentlichen Sitzung hat der Bürgerantragsteller, Herr Peter Röhrig, einen Antrag auf Rederecht gestellt.
Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt darüber abstimmen, ob Herrn Röhrig ein Rederecht gewährt wird.
- einstimmig -
Zu Tagesordnungspunkt 4.1 der nichtöffentlichen Sitzung wurde eine nichtöffentliche Stellungnahme der Verwaltung vom 19.06.15 auf den Tisch gelegt.
Zu Tagesordnungspunkt 4.2 der nichtöffentlichen Sitzung wurde außerdem ein Schreiben der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der EVL vom 18.06.15 auf den Tisch gelegt.
Zum Verfahren zu Tagesordnungspunkt 4 der nichtöffentlichen Sitzung gibt Herr Oberbürgermeister Buchhorn folgende rechtliche Auskunft:
- Nach § 16 Abs. 1 Ziffer 3. a) Vergabeverordnung
dürfen Personen, die als Organmitglied oder Mitarbeiter des
Auftraggebers als voreingenommen gelten, bei Entscheidungen in einem
Vergabeverfahren für den Auftraggeber nicht mitwirken, soweit sie in
diesem Verfahren bei einem Bieter als Mitglied des Vorstandes,
Aufsichtsrates oder gleichartigen Organs tätig sind, es sei denn, dass
dadurch für die Personen kein Interessenkonflikt besteht oder sich die
Tätigkeiten nicht auf die Entscheidungen in dem Vergabeverfahren auswirken.
Diese Regelung gilt auf kommunaler Ebene für Ratsmitglieder und Bürgermeister.
Damit bin
ich und die Ratsherren Eimermacher, Ippolito, März, Schoofs und Wölwer von
einer Mitwirkung, d. h. Beratung und Beschluss über die Vergabe der
Straßenbeleuchtung, ausgeschlossen.
- Nach § 31 Abs.
4 Satz 1 GO NRW i. V. m. § 16 Vergabeverordnung haben Ratsmitglieder, für
die bei nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten ein Mitwirkungsverbot
besteht, den Sitzungsraum zu verlassen.
Ich bitte daher, dass die gerade von mir benannten befangenen Ratsmitglieder - mich eingeschlossen - zu Tagesordnungspunkt 4 der nichtöffentlichen Sitzung den Ratssaal verlassen. Dies gilt auch für Herrn Stadtkämmerer Stein. Die Sitzungsleitung zu diesem Tagesordnungspunkt werde ich an Frau Bürgermeisterin Lux abtreten.
- Die Stadt hat
das Ingenieurbüro switch.on beauftragt, die Unterlagen für die europaweite
Ausschreibung der Straßenbeleuchtung zu erstellen und die Auswertung der
abgegebenen Angebote vorzunehmen. Im Rahmen dieses Auftrages ist das Büro
switch.on ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet worden.
Der Rat
kann daher im Zusammenhang mit seiner Beratung über die Vergabe der
Straßenbeleuchtung beschließen, einen Vertreter des Büros switch.on zur
Beantwortung von Fragen zu dem Vergabeverfahren heranzuziehen.
Es ist empfehlenswert, dass die Ratsmitglieder zunächst ihre Fragen an den
Vertreter von switch.on stellen und dann die abschließende Beratung und Beschlussfassung
ohne diesen vornehmen. Die Anhörung von Sachverständigen in nichtöffentlichen
Sitzungen ist rechtlich zulässig.
Herr Oberbürgermeister Buchhorn
lässt über die Teilnahme des Ingenieurbüros switch.on zu Tagesordnungspunkt 4
der nichtöffentlichen Ratssitzung abstimmen.
- einstimmig -
Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE)
beantragt, die vierminütige Redezeit zu Tagesordnungspunkt 19 zu verlängern.
Herr Oberbürgermeister Buchhorn schlägt eine Redezeit von 6 Minuten vor und
lässt darüber abstimmen.
dafür: 17 (OB, 3 CDU, 2 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW, 1 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)
dagegen: 33 (13 CDU, 12 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP)
Damit ist der Antrag abgelehnt.