Frau Hillen (Kinder und Jugend) trägt für die Verwaltung vor, dass beim Beschlussentwurf der Zuschuss von 28004,24 € auf 26.176,24 € zu ändern ist, da nicht vom Maximalzuschuss (63348,00 €) sondern vom Aufwand lt. Kostenplan (61520,00 €, siehe Berechnung Anlage 3 der Vorlage unten) die Eigenleistung sowie die Landesmittel abzuziehen sind.
Beschluss:
Zur Förderung der präventiven Angebote durch die Erziehungsberatungsstellen erhalten für das Haushaltsjahr 2015
die Erziehungsberatungsstelle des Evangelischen Kirchenkreises Leverkusen
= 26.176,24 € und die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Katholischen Erziehungsberatung Leverkusen e. V. = 27.008,08 €.
Haushaltsmittel stehen bei
Innenauftrag 510006150103 – Sachkonto 533400 (Feldarbeit) zur Verfügung.
- einstimmig -