Rh. Scholz (CDU) weist darauf hin, dass Frau Beigeordnete Deppe (Dezernat V) bei der Beratung zur Standortentscheidung der Flüchtlingsunterkunft in der Felderstraße die Beantwortung einiger von ihm in der Diskussion gestellter Fragen zugesagt habe. Dies sei seines Wissens aber noch nicht erfolgt. Er bittet daher darum, die Beantwortung dieser nachfolgend nochmals aufgelisteten Fragen kurzfristig über z.d.A.: Rat nachzuholen:

 

1. Ist eine Änderung des Flächennutzungsplans für den in einer Grünfläche liegenden Containerstandort Felderstraße erfolgt bzw. vorgesehen oder wurde eine entsprechende Befreiung erteilt?

 

2. Ist eine abschließende Altlastprüfung des Grundstückes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgt? Wie lautet das Ergebnis?

 

3. Das Grundstück liegt in der Wasserschutzzone IIIa, in der eine Bebauung nicht zulässig ist, wenn nicht eine oder mehrere der 27 Ausnahmetatbestände ziehen. Welche Ausnahmetatbestände kamen konkret mit welcher Begründung zum Zuge, um die Flüchtlingsunterkunft an der Felderstraße zu genehmigen.

 

 

Darüber hinaus werden keine weiteren Zusatzanfragen zum Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat gestellt.