Herr Neuendorf (OP) teilt mit, dass hier viele Anregungen aus der Bürgerschaft zu erwarten sind, da Bedenken gegen die dichte Bebauung bestehen.
Frau Cremer (61) erläutert auf Nachfrage von Herrn Bartels (FDP) zum Hochwasserschutz, dass das Land Nordrhein-Westfalen neue Hochwasserschutzpläne aufgrund der veränderten Wetterbedingungen hat erstellen lassen, die entsprechende Starkregenfälle berücksichtigen. Daher ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Gutachten zu erstellen, dass die erforderlichen Retentionsflächen bzw. deren Ausgleichsflächen bei einem Hochwasserereignis berechnet.
Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) begrüßt die Entwicklung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung in einem attraktiven Wohnumfeld.
Rh. Ippolito (SPD) lässt über die Vorlage abstimmen:
Beschluss:
1.
Für das
umschriebene Gebiet zwischen Düsseldorfer
Straße, Böcklerstraße, Am Weiher und Bielertstraße ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Die genaue Abgrenzung ist der
Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu
entnehmen.
2. Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 215/II "Opladen - Zwischen Düsseldorfer Straße, Böcklerstraße, Am Weiher und Bielertstraße" wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2 der Vorlage) zugestimmt.
3.
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 215/II "Opladen - Zwischen Düsseldorfer Straße, Böcklerstraße, Am Weiher und
Bielertstraße" wird gemäß
§ 2 Abs.1 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 BauGB (beschleunigtes Verfahren)
beschlossen.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und § 3
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten
Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gemäß § 13a BauGB.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
- einstimmig -