Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt zunächst über die Ziffer 1 des Beschlussentwurfes abstimmen.
Beschluss:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 7.282.403,46 € und einem Jahresüberschuss von 1.951.169,49 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2014 wird genehmigt.
c) Vom Jahresüberschuss in Höhe von 1.951.169,49 € werden 1.800.000,00 € an die Gesellschafter entsprechend der Gesellschaftsanteile wie folgt ausgeschüttet:
Stadt Leverkusen 10 % 180.000 €
EVL GmbH & Co. KG 90 % 1.620.000 €.
Der Gewinnrücklage wird ein Betrag von 151.169,49 € zugeführt.
d) Der Geschäftsführung der ivl wird für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
- einstimmig -
Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.
Beschluss:
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der ivl wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 zuzustimmen.
- einstimmig -
Herr Bürgermeister Marewski, Rh. Löb und Rh. März haben gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Frau Bürgermeisterin Lux übernimmt die Sitzungsleitung.