Beschluss:
1. Nachstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m.
§ 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
2. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung einer Linde im Inneren Schlosspark wird zugestimmt.
Leverkusen, den 18.06.15
gezeichnet:
Frank Schönberger Wolfgang Pockrand
Bezirksvorsteher stellv. Bezirksvorsteher
- einstimmig -