Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Tagesordnungspunkt 15, Radfahren in der Fußgängerzone Schlebusch, wird vorgezogen nach dem Tagesordnungspunkt 2 beraten.

 

Dem Bürgerantragsteller zum Antrag Nr. 2015/0729, Herrn Müller, wird einstimmig Rederecht erteilt. Er erläutert seinen Antrag.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger fasst im Anschluss nochmals die bisherige Beschlusslage zum Radfahrverbot in der Schlebuscher Fußgängerzone zusammen.

 

Herr Wollenhaupt (CDU) möchte wissen, ob es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, dass eine regionale Radwegeroute nicht durch eine Fußgängerzone führen darf, in der ein Radfahrverbot gilt.

 

(Redaktioneller Hinweis:

Die Fahrradrouten in Leverkusen sind Bestandteil des überregionalen Radverkehrswegenetzes NRW und sind demnach nach einem einheitlichen Standard beschildert; die Beschilderung ist in die allgemeine STVO-Wegweisung integriert. Die in dieser Form beschilderte Radwegweisung setzt ein Radverkehrsnetz voraus, welches zum Radfahren geeignet ist.

Eine Fußgängerzone, für die ein Radfahrverbot eingerichtet werden soll, ist nicht mehr Bestandteil des Radverkehrsnetzes, so dass eine entsprechende Anpassung der Radwegweisung erforderlich wird. Im Zuge des vor einigen Jahren beschlossenen und umgesetzten Radfahrverbots für die Fußgängerzone Opladen wurde die Radwegebeschilderung entsprechend geändert und auf Nebenstraßen um die Fußgängerzone herumgeführt; mit diesem Sachverhalt hatte sich auch der Petitionsausschuss des Landtages NRW eingehend beschäftigt.)

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger lässt zunächst über den Bürgerantrag Nr. 2015/0729 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Wie Bürgerantrag Nr. 2015/0729

 

dafür:           2  (1 SPD, 1 pro Deutschland)

dagegen:  10  (4 CDU, 3 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 BÜRGERLISTE)

Enth.:           1  (CDU)

 

In Bezug auf den Antrag Nr. 2015/0552 von Herrn Vennemann (FDP) bittet Herr Kämmerling (CDU) um Prüfung, mit welchen Kosten zu rechnen ist, wenn für die Schlebuscher Fußgängerzone das Konzept einer „Miteinanderzone“ nach dem Modell der Stadt Aschaffenburg umgesetzt würde. Bis zur Beantwortung dieser Frage soll der Antrag vertagt werden.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger lässt sodann über diesen Vertagungsantrag abstimmen.

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Vertagung des Antrags Nr. 2015/0552 einstimmig zu, bis die Prüfung zum Konzept einer „Miteinanderzone“ durch die Verwaltung abgeschlossen ist.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger lässt anschließend über die Verwaltungsvorlage Nr. 2015/0721 abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Das in der Anlage 1 der Vorlage beigefügte tabellarische Ergebnis der Passantenbefragung zum Radfahren in der Fußgängerzone Schlebusch in der Zeit vom 18.- 24.08.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Beschluss der Bezirksvertretung III vom 12.03.2015 wird aufgehoben.

 

3. Die bisherige Regelung des generell erlaubten Radfahrens in der Fußgängerzone Schlebusch wird beibehalten.

 

4. Die bisherige Radwegeführung über die Fußgängerzone Schlebusch wird beibehalten.

 

dafür:         11  (5 CDU, 3 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 BÜRGERLISTE)

dagegen:     2  (1 SPD, 1 pro Deutschland)

 

Durch den Beschluss der Vorlage Nr. 2015/0721 haben sich die Bürgeranträge Nrn. 2015/0414, 2015/0468 und 2015/0510 erledigt.