Beschluss:

 

1.   Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 5 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A)  Äußerungen der Öffentlichkeit:

 

I/A 0    Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

I/A 1 - A4       Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

 

I/B)  Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

I/B 1    Landesbetrieb Wald und Holz

I/B 2    LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland

I/B 3    Bezirksregierung Düsseldorf – KBD

I/B 4    Telekom

I/B 5    Bezirksregierung Köln, Dez. 54

I/B 6    Geologischer Dienst

I/B 7    Bezirksregierung Düsseldorf

I/B 8    Bezirksregierung Köln Landesplanung / Regionalplanung

I/B 9    Wohnungsgesellschaft Leverkusen

 

2.   Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 6 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

II/A)  Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

 

II/A 1 - II/A 2

 

II/B)  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

II/B 1   NABU, BUND, LNU

II/B 2   Polizei NRW

II/B 3   Bundesnetzagentur

 

3.   Der Bebauungsplan Nr. 193/III "Gesundheitspark Leverkusen", bestehend aus Planzeichnung (Anlage 7 zur Niederschrift) und textlichen Festsetzungen (Anlage 8 zur Niederschrift), wird gemäß § 10 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), in Verbindung mit

 

·         der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548),

und

·         § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294),

sowie

·         § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), in Kraft getreten am 11. Februar 2015,

 

als Satzung beschlossen.

 

4.   Die als Anlage 9 zur Niederschrift beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                        In Vertretung

Buchhorn                             Deppe                                   Märtens


dafür:         41  (OB, 16 CDU, 12 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 2 FDP, 1 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit )

Enth.:           5  (3 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW)

 

Rh. Ippolito (SPD) hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.