Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.     Basierend auf dem Beschluss des Rates vom 22.06.2015 zur Vorlage Nr. 2015/0600 wird der weiteren Planung zur Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen am Standort Solinger Straße zugestimmt.

 

2.     Die Planungskosten für die 1. Stufe der Beratungsleistungen der Maßnahme betragen 250.000 € inklusive Mehrwertsteuer.

 

3.     Die erforderlichen Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. 

 

4.     Mit der Durchführung der Maßnahmen ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.

 

Leverkusen, den 23.09.15

 

gezeichnet:

In Vertretung

Stein                                                 Rh. Eimermacher                            Rh. Ippolito  

(In Vertretung

des Oberbürgermeisters)


dafür:         39  (OB, 13 CDU, 13 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)

dagegen:     8  (2 CDU, 4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW)

Enth.:           1  (DIE LINKE)