Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat genehmigt den
Standort des ehemaligen Sportplatzes Heinrich-Lübke-Straße 140, um dort vier
winterfeste Leichtbauhallen zur Unterbringung von ca. 400 Flüchtlingen
aufstellen zu lassen.
2. Der Rat nimmt Abstand davon, am Standort Stöckenstraße eine temporäre Unterbringung von Flüchtlingen einzurichten.
Leverkusen, 07.10.2015
gezeichnet:
Buchhorn Rh. Eimermacher Rh. Ippolito
dafür: 46 (OB, 14 CDU, 13 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 FDP, 1 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)
dagegen: 2 (PRO NRW)