Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.   Der Rat genehmigt den Standort des ehemaligen Sportplatzes Heinrich-Lübke-Straße 140, um dort vier winterfeste Leichtbauhallen zur Unterbringung von ca. 400 Flüchtlingen aufstellen zu lassen.

2.   Der Rat nimmt Abstand davon, am Standort Stöckenstraße eine temporäre Unterbringung von Flüchtlingen einzurichten.

 

Leverkusen, 07.10.2015

 

gezeichnet:

Buchhorn                                    Rh. Eimermacher                                       Rh. Ippolito


dafür:         46  (OB, 14 CDU, 13 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 FDP, 1 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)

dagegen:     2  (PRO NRW)