Beschluss:

 

1.    Der nordöstliche Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans
Nr. 172 D/II „nbso – Wohnen Nord-West“ soll geändert werden. Der Änderungsbereich umfasst eine Teilfläche aus Flurstück 380, Flur 8, Gemarkung Opladen, und grenzt sich ab:

 

-       im Süden durch die Adam-Riese-Straße,

-       im Osten und Norden durch die Plangebietsgrenze des Bebauungsplans Nr. 172 D/II „nbso – Wohnen Nord-West“,

-       im Westen durch das im Bebauungsplan Nr. 172 D/II „nbso – Wohnen Nord-West“ festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 3 zu entnehmen.

 

2.    Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 172 D/II „nbso – Wohnen Nord-West“, (Anlage 3 und 4) einschließlich der Begründung (Anlage 5) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

3.    Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird abgesehen. Ebenso wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

4.    Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlage: § 13a BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB und § 3

 Absatz 2 BauGB

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


dafür:                17 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:           1 (BÜRGERLISTE)

Enth.:                 1 (PRO NRW)