Beschluss:
1.
Der nordöstliche Teilbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplans
Nr. 172 D/II „nbso – Wohnen Nord-West“ soll geändert werden. Der
Änderungsbereich umfasst eine Teilfläche aus Flurstück 380, Flur 8, Gemarkung
Opladen, und grenzt sich ab:
- im Süden durch die Adam-Riese-Straße,
- im Osten und Norden durch die Plangebietsgrenze des Bebauungsplans Nr. 172 D/II „nbso – Wohnen Nord-West“,
- im Westen durch das im Bebauungsplan Nr. 172 D/II „nbso – Wohnen Nord-West“ festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 3 zu entnehmen.
2. Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 172 D/II „nbso – Wohnen Nord-West“, (Anlage 3 und 4) einschließlich der Begründung (Anlage 5) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird abgesehen. Ebenso wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
4. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage: § 13a BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB und § 3
Absatz 2 BauGB
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
dafür: 17 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 1 (BÜRGERLISTE)
Enth.: 1 (PRO NRW)