Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) präferiert hier die Ansiedlung von gefördertem Wohnungsbau. Rh. Schönberger (CDU) erläutert, dass ein Mix aus Mehr- und Einfamilienhäusern ein sozial homogeneres Bild darstellt und daher vorzuziehen ist.

 

Herr Bartels (FDP) begrüßt die entstandenen Varianten. Er bittet um Korrektur der Vorlage. Es handelt sich um 17 geplante Einfamilienhäuser und nicht um die 16 in der Vorlage genannten Häuser.

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.         Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A - Äußerungen der Öffentlichkeit:

 

A1       Protokoll der Informationsveranstaltung zur frühzeitigen

            Beteiligung der Öffentlichkeit

 

A 2      189_I_Äußerung_01

 

A 3      189_I_Äußerung_02

 

A 4      189_I_Äußerung_03

           

A 5      Wohnungsbaugesellschaft Leverkusen GmbH

            Postfach 100424

            51304 Leverkusen 

 

I/B - Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

B 1      Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

            Overfeldweg 23

            51371 Leverkusen

 

B 2      Straßen.NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg

            Albertstraße 22

            51643 Gummersbach

 

B 3      Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst

            Postfach 300865

            40408 Düsseldorf

 

B 4      Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb

            De-Greiff-Str. 195

            47803 Krefeld

 

B 5      Deutsche Telekom Technik GmbH

            Postfach 100709

            44782 Bochum       

 

B 6      Telefonica Germany GmbH & Co OHG

            Rheinstraße 15

            14513 Teltow

 

2.         Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 189/I „Rheindorf – Elbestraße/Masurenstraße“ wird zugestimmt.

 

3.         Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 189/I „Rheindorf – Elbestraße/Masurenstraße“ einschließlich Begründung wird zugestimmt.

 

4.         Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlagen: § 2, § 3 Absatz 2, § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch – BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

 

 


dafür:                18 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 PRO NRW, 1 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:           1 (BÜRGERLISTE)