Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) präferiert hier die Ansiedlung von gefördertem Wohnungsbau. Rh. Schönberger (CDU) erläutert, dass ein Mix aus Mehr- und Einfamilienhäusern ein sozial homogeneres Bild darstellt und daher vorzuziehen ist.
Herr Bartels (FDP) begrüßt die entstandenen Varianten. Er bittet um Korrektur der Vorlage. Es handelt sich um 17 geplante Einfamilienhäuser und nicht um die 16 in der Vorlage genannten Häuser.
Rh. Ippolito (SPD) lässt über die Vorlage abstimmen:
Beschluss:
1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/A - Äußerungen der
Öffentlichkeit:
A1 Protokoll der Informationsveranstaltung zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit
A 2 189_I_Äußerung_01
A 3 189_I_Äußerung_02
A 4 189_I_Äußerung_03
A 5 Wohnungsbaugesellschaft Leverkusen GmbH
Postfach 100424
51304 Leverkusen
I/B - Äußerungen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
B 1 Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Overfeldweg
23
51371
Leverkusen
B 2 Straßen.NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg
Albertstraße 22
51643 Gummersbach
B 3 Bezirksregierung
Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
B 4 Geologischer
Dienst NRW, Landesbetrieb
De-Greiff-Str.
195
47803
Krefeld
B 5 Deutsche
Telekom Technik GmbH
Postfach
100709
44782
Bochum
B 6 Telefonica Germany GmbH & Co OHG
Rheinstraße 15
14513 Teltow
2.
Der Änderung des Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. 189/I „Rheindorf – Elbestraße/Masurenstraße“ wird
zugestimmt.
3. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 189/I „Rheindorf – Elbestraße/Masurenstraße“ einschließlich Begründung wird zugestimmt.
4. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlagen: § 2, §
3 Absatz 2, § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch –
BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
dafür: 18 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 PRO NRW, 1 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 1 (BÜRGERLISTE)