Herr Taghavi (sachkundiger Einwohner) bittet um Erläuterung, ob die Satzung auch für muslimische Beerdigungen an bevorzugten Plätzen Gültigkeit besitzt.

 

Herr Schmitz (67) erläutert, dass die Satzung für alle Beerdigungen gilt.

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) bittet um Erläuterung, ob der festgelegte Anteil von 15% für öffentliches Grün aufgrund der Steigerung der Anzahl an Urnenbestattungen noch richtig angesetzt ist.

 

Herr Werbelow (67) erläutert, dass grundsätzlich der öffentliche Anteil von den ansatzfähigen Kosten abgezogen wird. Es wird keine Grabart bevorzugt; es werden jedoch außer Dienst gestellte Grabfelder ebenfalls von den ansatzfähigen Kosten abgezogen und bewirken entsprechende Kostensenkungen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage


- einstimmig bei 1 Enthaltung (PRO NRW) -