Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt für ihren Zuständigkeitsbereich die für 2016 geplanten konsumtiven Straßensanierungsmaßnahmen:
1.
Dhünnberg zwischen Johannes-Dott-Straße und Mülheimer Straße
2.
Straßburger Straße
3.
Alkenrather Straße zwischen Fußgängerüberweg Kastanienallee und Gustav-Heinemann-Straße
Reservemaßnahmen:
4.
Hagenauer Straße (aus 2015)
5.
Metzer Straße zwischen Diedenhofener Straße und Mülhausener Straße (aus 2015)
6.
Freiburger Straße (nur Gehweg) (aus 2015)
7.
Ulmer Straße (einschließlich Gehweg) (aus 2015)
8.
Theodor-Heuss-Ring
9.
Heinrich-Lübke-Straße zwischen Opladener Straße und Kreuzbroicher Straße
10.
Virchowstraße
11.
Sauerbruchstraße zwischen Kalkstraße und Alter Grenzweg
12.
Paracelsusstraße, teilweise auch Gehwege
13.
Wilhelm-Leuschner-Straße
Herr Pockrand (SPD) bittet darum, die Begründung auf Seite 3 der Vorlage
Nr. 2015/0832 unter „Maßnahmenumfang“ im zweiten Absatz wie folgt zu ergänzen:
„Des Weiteren ist beabsichtigt, Gehwegabschnitte mit deutlich überhöhtem Quergefälle richtliniengerecht umzubauen, um die Benutzungssicherheit für Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Personen mit Rollatoren/Gehhilfen zu erhöhen.“
Herr Wollenhaupt (CDU) merkt grundsätzlich an, dass an einigen Straßeneinmündungen Bordsteinabsenkungen mit zu hohem Gefälle und witterungsbedingt rutschiger Oberfläche vorhanden sind, die insbesondere für ältere Menschen mit Gehilfen problematisch wären. Er bittet diesen Hinweis bei zukünftigen Absenkungen zu beachten.
Herr Prangenberg (CDU) möchte von der Verwaltung wissen, warum in der Reserveliste (Anlage 2 der Vorlage Nr. 2015/0832) Straßen „aus 2015“ aufgeführt sind und diese nicht auf der Liste der vorrangig geplanten Straße für 2016 (Anlage 1 der Vorlage) stehen. Stattdessen scheinen für 2016 neue Maßnahmen vorgesehen zu sein, welche demnach den noch offenen Maßnahmen aus 2015 vorgezogen werden.
(Redaktioneller Hinweis:
Allgemein gilt, dass Reserveprojekte dann zur Ausführung kommen, wenn es das Budget der Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) und die Kapazitäten der ausführenden Firma zulassen.
Aus der Liste der Reserveprojekte für das Jahr 2015 konnte in 2015 bezirksübergreifend kein Projekt umgesetzt werden. Aus diesem Grund wurden bei der Planung der Maßnahmen für das Jahr 2016 acht Projekte aus der Reserveliste 2015 berücksichtigt. Hierzu ist noch anzumerken, dass die Ulmer Straße nicht in der Reserveliste 2015, sondern im Wirtschaftsplan 2015 der TBL enthalten war.
Die TBL setzen bei der Auswahl von Maßnahmen weiterhin den Schwerpunkt auf die Hauptverkehrsstraßen. Aus diesem Grund wurde z.B. die Straßburger Straße als Haupterschließungsstraße in das Programm aufgenommen.
Die oben genannten Anliegerstraßen wurden zugunsten dieser stärker belasteten Straßen nochmals zurückgestellt, zumal sich hier das Schadensbild nicht wesentlich verschlechtert hat. Sollte sich im laufenden Jahr herausstellen, dass sie noch umsetzbar sein sollten - ein ausreichendes TBL-Budget vorausgesetzt - dann würden diese gegenüber den anderen Reserveprojekten bevorzugt abgearbeitet werden.)
- einstimmig -