Beschluss:

 

1.    Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung / Offenlage des Lärmaktionsplans in der Fassung vom 21.01.2015 vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

2.    Der Lärmaktionsplan der Stadt Leverkusen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen - soweit sie im Einflussbereich der Verwaltung liegen - im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.


Rh. Paul Hebbel (CDU) nimmt Bezug zu Punkt 20 auf Seite 16 der Anlage 1 und erklärt zu Protokoll, dass durch die Nennung von Quettinger und Lützenkirchener Straße im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Bahnallee, die in nord-südlicher Richtung verläuft, der Eindruck erweckt werde, als würde diese Maßnahme Straßen entlasten, die in ost-westlicher Richtung verlaufen, insbesondere die Quettinger Straße. Dies sei nicht der Fall.


dafür:         42  (OB, 16 CDU, 12 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 PRO NRW, 2 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Soziale Gerechtigkeit, Rh. Lindlar)

Enth.:           4  (BÜRGERLISTE)