Beschluss:

 

1.   Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Erweiterungen im aktualisierten integrierten Handlungskonzept Hitdorf 2015 (IHK Hitdorf), namentlich das Hafengebiet Hitdorf, die Einrichtung eines Verfügungsfonds sowie die Unterstützung durch ein extern zu beauftragendes Stadtteilmanagement zur Kenntnis (siehe Anlage 1 der Vorlage).

 

2.   Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie der Rahmenvertrag zwischen Stadt, Eigentümern und dem Verein Villa Zündfunke um folgende Punkte ergänzt werden kann:

- Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist wird der Stadt Leverkusen für die zu ihrem Nießbrauch vorgesehenen Gebäudeteile eine Kaufoption eingeräumt.

- Zur Ermittlung des Kaufpreises für die Stadt soll ein Gutachten zum Verkehrswert der betreffenden Gebäudeteile erstellt werden, bei dem die im Rahmen des IHK Hitdorf für diese Maßnahme geflossenen Landesmittel auf angemessener Weise Berücksichtigung finden.

 

3.   Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt das IHK Hitdorf 2015 als sonstige städtebauliche Planung für den Stadtteil Hitdorf.

 

4.   Auf der Grundlage des IHK Hitdorf 2015 wird die Verwaltung beauftragt, bis zum 31.12.2015 einen Antrag auf Neuaufnahme in das Stadterneuerungsprogramm 2016 des Landes Nordrhein-Westfalen zu stellen.


Der Tagesordnungspunkt wurde nach Tagesordnungspunkt 48 beraten.

 

Rh. Eimermacher (CDU) bittet über die Vorlage in der Fassung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 11.12.15 abzustimmen.

 

Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) fragt nach, wie mit Handlungsfeldern des IHK verfahren wird, die nicht förderungsfähig sind.

 

Herr Stadtkämmerer Stein erklärt zu Protokoll, dass es aus dem städtischen Haushalt nur Komplementärmittel zur Landesförderung gibt, wobei das Land 80 % und die Stadt 20 % der Kosten trägt. Bei der Villa Zündfunke beträgt der Anteil der Stadt lediglich 10 % der Kosten. Bei Maßnahmen, die nicht förderungsfähig sind, wird es keine Komplementärfinanzierung der Stadt geben können. Bei diesen Maßnahmen muss die Finanzierung anderweitig (Wirtschaft, Vereine, Sponsoren) erfolgen. Die Stadt wird nur für die Handlungsfelder Geld ausgeben können und dürfen, für die es eine entsprechende Landesförderung gibt.

 

Nach der anschließenden Diskussion stellt Herr Oberbürgermeister Richrath den folgenden Beschluss zur Abstimmung.


dafür:         41  (OB, 16 CDU, 12 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 PRO NRW, 2 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     4  (BÜRGERLISTE)