Nachtrag: 26.11.2015

Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

1. Die von der Bürgerantragstellerin beantragte Berücksichtigung eines privaten Stellplatzes im Zuge des Endausbaus der Straße Burgweg kann analog der in der aktualisierten Anlage „Bürgerinformation 2015“ zur Vorlage 2015/0757 „Endausbau der Straße Burgweg“ beschriebenen Vorgehensweise erfolgen:

 

„Mehrere Anwohner haben in unterschiedlicher Verbindlichkeit die Absicht kundgetan, dass sie zusätzliche private Stellplätze auf ihren Grundstücken herstellen wollen. Die dadurch erforderlichen zusätzlichen Zufahrten haben Einfluss auf die an diesen Stellen vorgesehenen Parkstände, Bäume, Engstellen etc..

Diese Zufahrten werden selbstverständlich berücksichtigt, wenn erkennbar ist, dass bis zum Baubeginn des Endausbaus Burgweg diese privaten Stellplätze auch von den Eigentümern beantragt und hergestellt werden. In den aktuellen Lageplänen sind diese Zufahrten noch nicht berücksichtigt. Zufahrten zu zwischenzeitlich hergestellten privaten Stellplätzen wurden in den aktuellen Lageplänen bereits berücksichtigt.“

 

2. Sollte daher die Bürgerantragstellerin bis zum Baubeginn des Endausbaus der Straße Burgweg deutlich erkennbar eine private Stellplatzanlage errichten wollen, wird die Straßenplanung entsprechend angepasst werden. Eine unverbindliche Absichtserklärung zur Errichtung einer privaten Stellplatzanlage ist aus Sicht der Verwaltung nicht ausreichend, um öffentliche Stellplätze oder Bäume im Voraus zu reduzieren.


Der erste Teil des Bürgerantrags zu den Erschließungskosten hat sich, wie bereits im Vorfeld durch die Bürgerantragstellerin mit Schreiben vom 23.11.15 mitgeteilt, erledigt.

 

Der stellvertretende Bezirksvorsteher, Herr Schmitz, lässt sodann über den zweiten Teil des Bürgerantrags abstimmen.


- einstimmig -