Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der Rat legt als Planungsgrundlage für den Kapazitätsbedarf an Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge in Leverkusen im Jahr 2016 die Zahl 1.500 Flüchtlinge (=~ 800.000 Flüchtlinge/ Deutschland) fest.

 

2.   Die Verwaltung wird den Rat laufend über die aktuellen Entwicklungen informieren und entsprechende Maßnahmen entwickeln, um Veränderungen gegenüber der Planungsgrundlage und dem sich daraus ergebenden Platzbedarf wirksam begegnen zu können. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt, das durch einen Investor vorgestellte Projekt im Stadtteil Manfort, detailliert zu prüfen und mit einer maximalen Unterbringungskapazität von 400 Unterbringungsplätzen auszuarbeiten.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, eine Überplanung der Einrichtung „Sandstraße“ zu erstellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

4.   Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung einer Notunterkunft auf dem Standort Stöckenstraße umzusetzen.

 

5.   Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Bedarfsfalle die Sporthallen Heinrich-Brüning-Straße sowie Wuppertalstraße als Notunterkunft herzurichten.


Herr Beigeordneter Märtens erklärt, dass die vorgesehene Notunterkunft in der Stöckenstraße nach Abstimmungsgesprächen mit der Bezirksregierung nicht mehr als Landeseinrichtung sondern nur noch als kommunale Einrichtung betrieben werden kann.

 

Die Zeltstadt an der Heinrich-Lübke-Straße ist soweit fertiggestellt, dass die Johanniter mit Betriebsbeginn von der Heinrich-Brüning-Straße in die Heinrich-Lübke-Straße umziehen werden. Die Sporthalle Heinrich-Brüning-Straße wird zunächst für eine kommunale Belegung mit Flüchtlingen genutzt.

 

Mit Stand vom 13.01.16 gab es rund 160 kommunale Zuweisungen von Flüchtlingen, dies sind bereits mehr als 10 % der für das Jahr 2016 prognostizierten Zuweisungen von 1.500, so dass dringend weitere Kapazitäten benötigt werden.

 

Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) beantragt, die Vorlage zu vertagen.

 

dafür:           5  (3 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW)

dagegen:  34  (OB, 12 CDU, 13 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.


dafür:         34  (OB, 12 CDU, 12 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     6  (4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW)

Enth.:           1  (CDU)