Herr Bezirksvorsteher Gietzen eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Er verweist auf die allen Bezirksmitgliedern heute vorgelegte Arbeitstagesordnung, in die alle Änderungen und Ergänzungen aufgenommen wurden. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Aufgrund des zahlreichen Erscheinens von Bürgerantragstellern und interessierten Bürgern zum Tagesordnungspunkt 9 schlägt Herr Bezirksvorsteher Gietzen vor, diesen Tagesordnungspunkt vorgezogen nach Tagesordnungspunkt 2 beraten zu lassen.

Die Bezirksvertretung folgt einstimmig diesem Vorschlag.