Beschluss:
- Für einen Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath“ wird das Aufhebungsverfahren eingeleitet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes stellt sich in etwa wie folgt
dar:
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im
Norden wird der Bereich durch die Grenze der benötigten Straßenverkehrsfläche
zur Anbindung an die Fixheider Straße (L 288) (südliche Geltungsbereichsgrenze
1. Änderung Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III) umgrenzt;
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im Osten
beinhaltet der Geltungsbereich die Flächen für die seinerzeit geplante
Anbindung mittels Kreisverkehr an die Robert-Blum-Straße,
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im
Südosten befinden sich Teile der Robert-Blum-Straße im Aufhebungsbereich und
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im Süden
verläuft die Grenze entlang des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 208
A/II, III.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen.
- Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen, da sich die Aufhebung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB).
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
- einstimmig -