Beschluss:

 

1.         Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln, die KWS AG durch Rechtsformwechsel von einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umzuwandeln und sämtliche hierfür gesellschaftsrechtlich notwendigen Schritte umzusetzen. Die GmbH firmiert unter „wupsi GmbH“.

     Der Rechtsformwechsel erfolgt auf der Grundlage der beigefügten Entwürfe des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1 der Vorlage) sowie des Umwandlungsbeschlusses (Anlage 2 der Vorlage). Eventuellen Hinweisen der Bezirksregierung und des zur Beurkundung beauftragten Notars, die in den endgültigen Gesellschaftsvertrag eingearbeitet werden müssen, wird zugestimmt, sofern die Änderungen die wesentlichen Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht verändern.

 

2.         Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der KWS AG wird gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, die Beschlüsse des Rates umzusetzen.

 

3.         Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach § 113 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH die folgenden Personen als Mitglieder in die Gesellschafterversammlung der wupsi GmbH:

 

            1.         Ratsherrn Thomas Eimermacher

 

            2.         Ratsherrn Oliver Ruß

 

            3.         Herrn Stadtkämmerer Frank Stein

    

     Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der entsprechenden Ausführungen in der Begründung der Vorlage. Mitglied lfd. Nr. 3 ist der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen.

 

4.         Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung notwendigen Handlungen vorzunehmen und das Anzeigeverfahren nach § 115 Abs. 1 GO NRW durchzuführen.

 

5.         Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus der Hauptversammlung der KWS AG ab:

 

            Herrn Christian Melchert

 

6. a)    Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 5. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Hauptversammlung der KWS AG:

 

            Ratsherrn Oliver Ruß

 

6. b)    Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in Aufsichtsrat und Hauptversammlung der KWS AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, die Wahl der nachfolgenden Person in den Aufsichtsrat der KWS AG vorzuschlagen bzw. vorzunehmen:

 

            Ratsherr Oliver Ruß


dafür:         40  (OB, 16 CDU, 12 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           6  (4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW)