Beschluss:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt die Bürgeranträge auf Rücknahme der Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B auf 650 Prozentpunkte ab 01.01.2016 ab.

 

Sofern sich die Bürgeranträge gegen die entsprechenden Steuerbescheide der Stadt, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann oder hätte eingelegt werden können, richten, sind sie formal gemäß § 6 Absatz 2 Nr. 1 der Hauptsatzung zurückzuweisen.


Frau Weber (01) weist darauf hin, dass Bürgeranträge, sofern sie sich gegen die entsprechenden Steuerbescheide der Stadt, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann oder hätte eingelegt werden können, richten, formal gemäß § 6 Absatz 2 Nr. 1 der Hauptsatzung zurückzuweisen sind. Sie empfiehlt daher, dies in den Beschlussentwurf mit aufzunehmen.

 

Sie erklärt, dass die Verwaltung die Antragsteller nochmals mit der Frage anschreiben wird, ob die Bürgeranträge als Widerspruch gewertet werden sollen und ob die Antragsteller die Widersprüche um weitere Argumente ergänzen wollen.

 

Der Bürgerantragsteller, Herr Weiß, erklärt daraufhin auf Nachfrage des Vorsitzenden, Rh. März (SPD), dass er auf sein beantragtes Rederecht verzichtet.

 

Der Vorsitzende, Rh. März (SPD), lässt über die Vorlage in der von Frau Weber (01) ergänzten Beschlussempfehlung abstimmen.


dafür:           8  (3 SPD, 2 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP)

Enth.:           1  (FDP)