Beschluss:

 

Der Rat stellt fest, dass nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die Herstellung der Erschließungsanlagen Bertha-Middelhauve-Straße, Kämpenwiese und Am Scherfenbrand zwischen Freudenthaler Weg und Ende der Bebauung den in § 1 Abs. 4 bis 7 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Anforderungen entspricht.

 

Der Rat bestätigt die zur Herstellung der Erschließungsanlagen gefassten Planungsbeschlüsse

 

-        der Bezirksvertretung III vom 23.09.2010 zur Bertha-Middelhauve-Straße,

-        der Bezirksvertretung II vom 10.03.2015 zur Kämpenwiese und

-        der Bezirksvertretung III vom 11.06. und 22.10.2015 zur Straße Am Scherfenbrand zwischen Freudenthaler Weg und Ende der Bebauung

 

(Beschlüsse und Vorlagen/Antrag beigefügt in Anlagen 10-18 zur Niederschrift) im Nachhinein. Die Anlagen 10-18 sind Bestandteile dieses Beschlusses.


- einstimmig -