Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) stellt dar, dass bezüglich der verkehrlichen Anbindung sowie dem
Anwohnerschutz weitere detailliertere Ausführungen erforderlich sind, um hier
Verbesserungen zu erreichen.
Rh. Ippolito (SPD) bittet,
dies bis zur Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III
einzurichten.
Frau Beigeordnete Deppe sagt
zu, hier detaillierte Informationen vorzulegen; ggf. kann auch der
Verkehrsgutachter des Vorhabenträgers bereits erste Aussagen bei der Sitzung
der Bezirksvertretung machen. Frau Beigeordnete weist jedoch darauf hin, dass
es sich noch um die frühzeitige Bürgerbeteiligung handelt, so dass die
Anregungen aus der Bürgerschaft entgegengenommen und in das Gutachten
einfließen können, um so bei der Offenlage ein fertiges Gutachten zu erreichen,
das alle Anregungen berücksichtigt.
Rh. Schönberger (CDU) sagt in
dieser sehr frühen Phase des Bebauungsplanverfahrens eine Aufnahme aller Fragen
bei der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III zu, so dass der
Sachverständige im Anschluss in die detaillierte Prüfung einsteigen kann.
Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) bittet abschließend, dass die Anregungen zu dem Thema Verkehr in die
Niederschrift aufgenommen werden und dies offensiv durch die Verwaltung in die
Beratungen eingebracht wird.
Rh. Ippolito (SPD) lässt über
die Vorlage abstimmen:
Beschluss:
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen
und Planen beschließt für das Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §
13a BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als
Bebauungsplan der Innenentwicklung.
3. Der
vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 01.06.2015 gefasste
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 216/III „Schlebusch – Einzelhandel
Reuterstraße“ wird aufgehoben (zwecks Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes).
4. Dem
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
V 29/III "Schlebusch – Einzelhandel Reuterstraße“ mitsamt Vorhaben- und
Erschließungsplan wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2 und 3 der
Vorlage) zugestimmt.
5. Die Öffentlichkeit wird frühzeitig an der Planung beteiligt. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerinformation unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk III durchzuführen. Das Bebauungskonzept wird zudem für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.
Rechtsgrundlage: § 12 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 und § 13a Abs. 2 und Abs. 3 BauGB sowie Ziffer 1.1.2 der vom Rat am 13.07.1987 mit Änderung vom 02.12.1994 beschlossenen Richtlinien über das Verfahren zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
- einstimmig bei 1 Enthaltung (BÜRGERLISTE)