Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt dar, dass bezüglich der verkehrlichen Anbindung sowie dem Anwohnerschutz weitere detailliertere Ausführungen erforderlich sind, um hier Verbesserungen zu erreichen.

 

Rh. Ippolito (SPD) bittet, dies bis zur Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III einzurichten.

 

Frau Beigeordnete Deppe sagt zu, hier detaillierte Informationen vorzulegen; ggf. kann auch der Verkehrsgutachter des Vorhabenträgers bereits erste Aussagen bei der Sitzung der Bezirksvertretung machen. Frau Beigeordnete weist jedoch darauf hin, dass es sich noch um die frühzeitige Bürgerbeteiligung handelt, so dass die Anregungen aus der Bürgerschaft entgegengenommen und in das Gutachten einfließen können, um so bei der Offenlage ein fertiges Gutachten zu erreichen, das alle Anregungen berücksichtigt.

 

Rh. Schönberger (CDU) sagt in dieser sehr frühen Phase des Bebauungsplanverfahrens eine Aufnahme aller Fragen bei der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III zu, so dass der Sachverständige im Anschluss in die detaillierte Prüfung einsteigen kann.

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bittet abschließend, dass die Anregungen zu dem Thema Verkehr in die Niederschrift aufgenommen werden und dies offensiv durch die Verwaltung in die Beratungen eingebracht wird. 

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.    Gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Verfahren für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 29/III "Schlebusch – Einzelhandel Reuterstraße“ und Vorhaben- und Erschließungsplan auf der Grundlage der Planung des Vorhabenträgers einzuleiten. Die Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 und 2 der Vorlage zu entnehmen.

 

2.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen beschließt für das Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

 

3.    Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 01.06.2015 gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 216/III „Schlebusch – Einzelhandel Reuterstraße“ wird aufgehoben (zwecks Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes).

 

4.    Dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 29/III "Schlebusch – Einzelhandel Reuterstraße“ mitsamt Vorhaben- und Erschließungsplan wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2 und 3 der Vorlage) zugestimmt.

 

5.    Die Öffentlichkeit wird frühzeitig an der Planung beteiligt. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerinformation unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk III durchzuführen. Das Bebauungskonzept wird zudem für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.

 

Rechtsgrundlage: § 12 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 und § 13a Abs. 2 und Abs. 3 BauGB sowie Ziffer 1.1.2 der vom Rat am 13.07.1987 mit Änderung vom 02.12.1994 beschlossenen Richtlinien über das Verfahren zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.


- einstimmig bei 1 Enthaltung (BÜRGERLISTE)