Herr Beigeordneter Adomat berichtet über das Thema „Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“.

 

Mit Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 02.02.2016 eröffnet sich für Kommunen mit einer hohen Anzahl an neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, dass das Land zusätzliche Schulsozialarbeiter-Stellen einrichten kann.

 

Das Land erwartet dabei von den Kommunen, dass auf je zwei vom Land eingesetzte Vollzeitstellen eine städtische Schulsozialarbeiter-Stelle kommt.

Für den Regierungsbezirk Köln stellt das Land 27 Vollzeitstellen befristet vom 01.08.2016 bis 31.07.2019 zur Verfügung.

 

Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung würde, aufgrund der hohen Schülerzahlen von neu Zugewanderten, ein Antrag der Stadt Leverkusen mit hoher Wahrscheinlichkeit positiv beschieden.

 

Der Kommune wird die Möglichkeit eingeräumt, bereits eingerichtete Schulsozialarbeiter-Stellen, die nicht mit Bundes- oder Landesmitteln gefördert werden, als kommunalen Eigenanteil einzusetzen.

 

In Abstimmung mit dem Schulamt für die Stadt Leverkusen wird vorgeschlagen, einen Antrag bei der Bezirksregierung Köln auf Einrichtung von 4 zusätzlichen landesgeförderten Schulsozialarbeiter-Stellen zu stellen.

 

Der Einsatz dieser 4 Schulsozialarbeiter wird nach Abstimmung der Dezernate III und IV in den Schulen erfolgen, die eine hohe Anzahl an neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern besitzen.

 

Da im Fachbereich Kinder und Jugend derzeit fünf ausschließlich städtisch finanzierte Schulsozialarbeiter-Stellen als unbefristete Planstellen eingerichtet sind, kann die erforderliche Kompensation kostenneutral dargestellt werden.

 

Das Finanzdezernat weist ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf der Landesförderung eine Weiterbeschäftigung aus städtischen Mitteln  vor dem Hintergrund nicht vorhandener freier Mittel nach heutiger Einschätzung durch eine entsprechende Grundsteuererhöhung gegenfinanziert werden müsste.

 

Eine Antragsstellung beim Land muss bis zum 30.04.2016 erfolgen.

 

 

 

 

Frau Hillen (Kinder- und Jugend) informiert den Ausschuss über den

aktuellen Stand zum Thema „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“.