Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW die Widmung folgender Verkehrsflächen:

 

1.    Greifswalder Straße als Gemeinde- / Anliegerweg,

2.    Pyritzer Straße als Gemeinde- / Anliegerweg,

3.    Verbindungsweg an Greifswalder Str. 11 und Pyritzer Str. 19 als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

4.    Verbindungsweg im südlichen Grünzug als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

5.    Westlicher Stichweg als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

6.    Östlicher Stichweg als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

7.    Entwässerungsanlage im Grünzug.


Herr Melzig (CDU) bittet die Verwaltung darum, mit dem Eigentümer des unter Punkt 5 des Beschlussentwurfes genannten Stichweges Kontakt aufzunehmen, um eine Lösung zu finden, den Weg wieder öffentlich nutzen zu können.

 


- einstimmig -