Herr Wurmbach erläutert stellvertretend für die Bürgerinitiative „Pro und Contra“ seine Bedenken im Zusammenhang mit der geplanten Ansiedlung eines REWE Vollsortimenters an der Reuterstraße. Der Niederschrift sind diese Erläuterungen als Anlage 1 und die personenbezogenen Daten als nichtöffentliche Anlage 2 beigefügt.

 

Im Anschluss wird Herrn Richling vom Planungsbüro Schüßler-Plan das Wort erteilt. Er erklärt zum Vortrag von Herrn Wurmbach, dass nicht nur die Kundenverkehre, sondern auch die Lieferverkehre bei der Verkehrsuntersuchung betrachtet wurden. Zudem sind die Verkehrszählungen im Herbst 2015 während der verkehrsstarken Monate Oktober und November morgens und abends in den Spitzenzeiten erfolgt.

 

Im Verlauf der Diskussion werden seitens der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III folgende Fragen bzw. Anmerkungen an die Verwaltung gerichtet:

 

1. Ist ein zweites „Einzelhandels-Nebenzentrum“ an der Reuterstraße zum Schlebuscher-Zentrum wirklich erforderlich?

 

2. Wie wurde in diesem Zusammenhang der maximal 7-prozentige Kaufkraftabfluss in Bezug auf Schlebusch-Zentrum berechnet?

 

3. Ein kleinerer Nahversorgungsmarkt in verkehrsgünstiger Lage würde gegebenenfalls anstelle eines Vollsortimenters schon ausreichen.

 

4. Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Ansiedlung des Vollsortimenters an der Reuterstraße auf den Frischmarkt in der Waldsiedlung?

 

5. Ist das Fassungsvermögen der Kanalisation ausreichend für die geplanten Änderungen dimensioniert?

 

6. Wie verhalten sich die erhöhten Verkehrsflüsse im Zusammenhang mit der Schulwegsituation für die Kinder der KGS Thomas-Morus-Schule, insbesondere zu den Hol-und Bringzeiten?

 

7. Da mit einer höheren Verkehrsbelastung für den Bereich zu rechnen ist: Gibt es ein schlüssiges Verkehrskonzept?

 

8. Wie ist die zunehmende Verkehrsbelastung in Bezug auf den derzeit bestehenden Schleichverkehr im betroffenen Siedlungsbereich zu bewerten?

 

9. Zur Verkehrssituation sollte eine Regelung mit Einbahnstraßen, wie auch bereits von Herrn Wurmbach vorgetragen, geprüft werden.

 

10. Warum können die verfügbaren Flächen nicht dem Geschosswohnungsbau zur Verfügung gestellt werden?

 

Frau Hölzer (CDU) fragt nach, ob bei einem Vollsortimenter gegenüber einem Nahversorgungsmarkt mit zusätzlichen Sortimenten zu rechnen ist. Frau Schimmank von der REWE – Group weist darauf hin, dass hier im Wesentlichen Lebensmittel angeboten werden. Diese können auch bestellt und angeliefert werden (Onlinebestellung). Die Nebensortimente (Non-Food oder Haushaltswaren) werden maximal 10 % des Gesamtsortiments ausmachen.

 

Herr Kolodziej (SPD) gibt zu bedenken, dass die Einwände der Bezirksvertretung III hinsichtlich eines möglichen Kaufkraftabflusses wegen des REWE-Marktes an der Reuterstraße ab einem gewissen Punkt einen regulierenden Eingriff in den freien Wettbewerb darstellen könnten.

Herr Kämmerling (CDU) regt an, die Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch mit einzubeziehen.

 

Herr Wollenhaupt (CDU) beantragt, die Vorlage Nr. 2015/0876 um einen Turnus zu vertagen und bis dahin die gestellten Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen. Zudem sollen der Bezirksvertretung III das der Verwaltung vorliegende Einzelhandelsgutachten und das Verkehrsgutachten mit einer kurzen Bewertung der Verwaltung möglichst kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Weber (01) macht auf die Regelung in § 10 „Beteiligung der Bezirksvertretungen“, letzter Satz, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen aufmerksam. Wenn kein Beitrittsbeschluss der Bezirksvertretung zustande kommt, ist die Angelegenheit erneut im Fachausschuss (Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen) zu beraten und zu entscheiden.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger lässt sodann über den Vertagungsantrag von Herrn Wollenhaupt (CDU) abstimmen:

 

dafür:         10  (5 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dagegen:     1  (BÜRGERLISTE)

 

Damit ist die Vorlage Nr. 2015/0876 um einen Turnus vertagt. Die Verwaltung wird von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III aufgefordert, die vorgenannten Fragen in geeigneter Form zu beantworten und der Politik das vorliegende Einzelhandelsgutachten und Verkehrsgutachten mit einer kurzen Stellungnahme möglichst kurzfristig zur Verfügung zu stellen.