Sitzung: 05.04.2016 BNL/007/2016
Herr Wiatowski
schildert kurz den Sachstand: Überfüllte Züge und überlastete Strecken machen
einen Netzausbau erforderlich. Der RRX soll im 15-Minuten-Takt zwischen Köln
und Dortmund verkehren. Die Strecke ist in 6 Planfeststellungsbereiche (PFB)
mit 13 Unterabschnitten eingeteilt. Für den PFB 1.1 Köln und PFB 4 Mülheim an
der Ruhr gibt es schon Baurecht, die PFB 1.2 und 1.3 betreffen Leverkusen. Hier
ist der Erörterungstermin für das laufende „Deckblattverfahren“ (Änderungen aus
der 1. Offenlage 2013) für das 2. Quartal 2016 vorgesehen. Zwischen den
Haltepunkten Küppersteg und Rheindorf finden keine Ausbaumaßnahmen statt, da
dort ausreichend Streckenkapazität vorhanden ist.
Frau Hoffmeier
erläutert den Landschaftspflegerischen Begleitplan, den Artenschutzbeitrag und
die FFH-Verträglichkeitsprüfung. Grundlage ist die Umweltverträglichkeitsuntersuchung
(UVS) aus dem Jahr 2011. Geprüft wurden Wirkfaktoren, die sich aus der
Bautätigkeit, der Anlage an sich und dem Betrieb ergeben können. Die Gegenüberstellung
der ökologischen Wertpunkte ergibt ein Plus von 21.710.
Ein Teil der
Kompensation erfolgt durch Vermeidung/Minderung, z. B. Einhausung der Baustelle
„Dhünnbrücke“, Regelungen zu Bauzeiten, Anlage von Schutzzäunen. Die einzige
trassenferne Ausgleichsfläche befindet sich zwischen BAB A3 und Stixchesstr.
Hier wird ein Acker in extensives Grünland umgewandelt. Die Gehölzstrukturen
entlang der BAB dienen (auch) dem Immissionsschutz.
Wichtige
Artenschutzmaßnahme ist die Optimierung einer Fläche für die Zauneidechse an
der an der Bahntrasse im Bereich Edith-Weyde-Str. Die Tiere werden von den Bauflächen
vor Baubeginn abgesammelt und in einem geschützten Bereich „zwischengeparkt“.
Nach dem Ende der Maßnahme können sie den ursprünglichen Lebensraum wieder
nutzen.