Herr Wiatowski schildert kurz den Sachstand: Überfüllte Züge und überlastete Strecken machen einen Netzausbau erforderlich. Der RRX soll im 15-Minuten-Takt zwischen Köln und Dortmund verkehren. Die Strecke ist in 6 Planfeststellungsbereiche (PFB) mit 13 Unterabschnitten eingeteilt. Für den PFB 1.1 Köln und PFB 4 Mülheim an der Ruhr gibt es schon Baurecht, die PFB 1.2 und 1.3 betreffen Leverkusen. Hier ist der Erörterungstermin für das laufende „Deckblattverfahren“ (Änderungen aus der 1. Offenlage 2013) für das 2. Quartal 2016 vorgesehen. Zwischen den Haltepunkten Küppersteg und Rheindorf finden keine Ausbaumaßnahmen statt, da dort ausreichend Streckenkapazität vorhanden ist.

 

Frau Hoffmeier erläutert den Landschaftspflegerischen Begleitplan, den Artenschutzbeitrag und die FFH-Verträglichkeitsprüfung. Grundlage ist die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVS) aus dem Jahr 2011. Geprüft wurden Wirkfaktoren, die sich aus der Bautätigkeit, der Anlage an sich und dem Betrieb ergeben können. Die Gegenüberstellung der ökologischen Wertpunkte ergibt ein Plus von 21.710.

 

Ein Teil der Kompensation erfolgt durch Vermeidung/Minderung, z. B. Einhausung der Baustelle „Dhünnbrücke“, Regelungen zu Bauzeiten, Anlage von Schutzzäunen. Die einzige trassenferne Ausgleichsfläche befindet sich zwischen BAB A3 und Stixchesstr. Hier wird ein Acker in extensives Grünland umgewandelt. Die Gehölzstrukturen entlang der BAB dienen (auch) dem Immissionsschutz.

Wichtige Artenschutzmaßnahme ist die Optimierung einer Fläche für die Zauneidechse an der an der Bahntrasse im Bereich Edith-Weyde-Str. Die Tiere werden von den Bauflächen vor Baubeginn abgesammelt und in einem geschützten Bereich „zwischengeparkt“. Nach dem Ende der Maßnahme können sie den ursprünglichen Lebensraum wieder nutzen.