Frau Arand teilt mit, dass ihr Ruhestand am 01.07.2016 beginnt, der letzte Arbeitstag ist urlaubsbedingt der 03.06.2016.

Herr Kossler erläutert das Verfahren bei Pflegearbeiten an Stromleitungen. Die Firma Amprion (jetzt Sweco) muss diverse Masten im Stadtgebiet ertüchtigen und teilweise neue Leitungen anbringen. Nach § 4 BNatSchG ist auf Flächen, die u. a. der öffentlichen Versorgung dienen, die bestimmungsgemäße Nutzung zu gewährleisten. D. h. Arbeiten, die diesem Ziele dienen, sind kein Eingriff. Die Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes sind zu beachten, also Arbeiten soweit wie möglich damit abzustimmen. Themen sind immer wieder die Arbeitszeiten (Vogelschutz) und die Erreichbarkeit der Strommasten mit schweren Fahrzeugen.

 

Bei einigen Brückensanierungen im Stadtgebiet (Olof-Palme-Straße, Karl-Carstens-Ring, Rennbaumstraße) werden die Auflagen der ULB (kein Eintrag von Feinstäuben und wassergefährdenden Substanzen, Bauzeitenregelung im Hinblick auf Tierarten etc.) in die wasserrechtliche Erlaubnis mit aufgenommen.