Sitzung: 05.04.2016 BNL/007/2016
Frau Arand teilt mit, dass
ihr Ruhestand am 01.07.2016 beginnt, der letzte Arbeitstag ist urlaubsbedingt
der 03.06.2016.
Herr
Kossler erläutert das Verfahren bei Pflegearbeiten an Stromleitungen. Die Firma
Amprion (jetzt Sweco) muss diverse Masten im Stadtgebiet ertüchtigen und teilweise
neue Leitungen anbringen. Nach § 4 BNatSchG ist auf Flächen, die u. a. der
öffentlichen Versorgung dienen, die bestimmungsgemäße Nutzung zu gewährleisten.
D. h. Arbeiten, die diesem Ziele dienen, sind kein Eingriff. Die Ziele des
Natur- und Landschaftsschutzes sind zu beachten, also Arbeiten soweit wie
möglich damit abzustimmen. Themen sind immer wieder die Arbeitszeiten (Vogelschutz) und die Erreichbarkeit
der Strommasten mit schweren Fahrzeugen.
Bei einigen Brückensanierungen im Stadtgebiet (Olof-Palme-Straße, Karl-Carstens-Ring,
Rennbaumstraße) werden die Auflagen der ULB (kein Eintrag von Feinstäuben und
wassergefährdenden Substanzen, Bauzeitenregelung im Hinblick auf Tierarten
etc.) in die wasserrechtliche Erlaubnis mit aufgenommen.