Beschluss:

 

1.    Der Rat beschließt die Fortschreibung des Frauenförderplanes für die Jahre 2016 – 2018 für die Stadt Leverkusen.

 

2.    Der Rat verpflichtet sich, bei allen Entscheidungen – soweit rechtlich möglich – nach den Grundsätzen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zu handeln.

 

3.    In den städtischen Gesellschaften wirken die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Leverkusen darauf hin, dass in den Unternehmen die Ziele des Gesetzes beachtet werden. Im Falle einer Neugründung ist die Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes im Gesellschaftervertrag zu vereinbaren.


dafür:         45  (OB, 16 CDU, 11 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, Rh. Lindlar)

Enth.:           2  (PRO NRW)