Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

In Ergänzung bzw. zur Klarstellung der Vorlage Nr. 2015/0902 und weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt zu, dass die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG sich an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG in der Rechtsform der Einheits-KG als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu € 5.000.000,- beteiligt. Mit dieser Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Erneuerbare Energien Verwaltungsgesellschaft mbH mit einem Stammkapital von € 25.000,-.

 

2. Mit der vorstehenden mittelbaren Beteiligung der Stadt Leverkusen an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG stimmt der Rat der Stadt Leverkusen zugleich zu, dass die Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG ihrerseits bis Ende 2020 weiteren Gesellschaften beitritt oder weitere Unternehmen oder Beteiligungen erwirbt oder gründet, sofern in diesen Gesellschaften Projekte realisiert werden, die den in der Anlage des Gesellschaftsvertrages der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG in seiner dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung festgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen, der diesem Beschluss als Anlage 1 zur Niederschrift beigefügt ist. Mit der Gründung oder dem Erwerb von Beteiligungen durch die Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG werden zugleich weitere mittelbare Beteiligungen der Stadt Leverkusen durch die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG begründet. Zugleich wird einer Veräußerung dieser Unternehmen/Beteiligungen nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG in seiner dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung zugestimmt. Hiermit entfällt dann auch die entsprechende mittelbare Beteiligung der Stadt Leverkusen und der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG. Voraussetzung ist, dass in diesen Gesellschaften Projekte realisiert werden, die den in der Anlage 1 des Gesellschaftsvertrags festgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen. Mit der Gründung oder dem Erwerb von Beteiligungen durch die Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG werden zugleich weitere mittelbare Beteiligungen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG begründet.

 

3. Für den Beitritt ist ein Aufgeld in Höhe von 3 % der Kapitaleinlage seitens der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG zu entrichten. Dies entspricht einem Betrag von € 150.000,-.

 

4. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt die Zustimmung zum Abschluss und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen dieser Beteiligung und Veräußerung erforderlich sind und werden.

 

5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung zu ergänzen.

 

Leverkusen, 23.03.16

 

gezeichnet:

Richrath                                Rh. Ippolito                           Rh. Eimermacher


dafür:         44  (OB, 16 CDU, 11 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, Rh. Lindlar)

Enth.:           2  (PRO NRW)