Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeit wird gem. § 60 Abs.1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

       Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.    Für die Planung des Dachs sowie der Umfeldflächen des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) Wiesdorf erfolgt die Durchführung eines Architektenwettbewerbs.

 

2.    Das Preisgericht für den Wettbewerb besteht aus insgesamt 11 Preisrichtern. Neben den 6 Fachpreisrichtern erfolgt die Besetzung des Preisgerichts mit 5 Sachpreisrichtern durch die Politik mit jeweils 1 Vertreter pro Ratsfraktion (plus zusätzlich je 1 Stellvertreter).

 

Leverkusen, 06.04.2016

 

 

gezeichnet:

Richrath                                 Rh. Schönberger                 Rh. Ippolito


dafür:         40  (OB, 16 CDU, 10 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, Rh. Lindlar)

dagegen:     4  (BÜRGERLISTE)

Enth.:           2  (PRO NRW)