Beschluss:
1. Die Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer
Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule
im Primarbereich in der Stadt Leverkusen vom 26.05.2015 wird zum 01.08.2016 in
§ 3 Abs. 2 wie folgt geändert:
„Für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld,
Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag beziehen,
erfolgt eine Einstufung in die unterste Einkommensstufe. Diese Regelung ist
auch bei der Vorlage einer Kostenübernahme für das Verpflegungsentgelt im
Rahmen des Bildung- und Teilhabepakets oder des Härtefallfonds des Landes NRW
„Alle Kinder essen mit“ anzuwenden.
Sobald die Beitragspflichtigen die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr
erfüllen, erfolgt die Beitragsfestsetzung nach dem gültigen Einkommen. Eine
Überprüfung erfolgt im Rahmen der laufenden Fallbearbeitung, spätestens nach
Beendigung des Betreuungsverhältnisses im Rahmen der abschließenden
Elternbeitragsfestsetzung.“
2. Der Elternbeitrag für die Betreuung eines Kindes in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in Leverkusen wird ab dem 01.08.2016 in den Stufen 12 und 13 angehoben:
|
Monatlicher
Elternbeitrag OGS |
||
Stufe |
|
Jahreseinkommen |
|
12 |
bis |
78.000,00 € |
155,00 € |
13 |
über |
78.000,00 € |
180,00 € |
dafür: 27 (OB, 16 CDU, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 Soziale Gerechtigkeit, Rh. Lindlar)
dagegen: 4 (2 PRO NRW, 2 FDP)
Enth.: 15 (11 SPD, 4 BÜRGERLISTE)