Beschluss:

 

1.            Der mit Beschluss vom 04.09.2014 zur Vorlage Nr. 2014/0103 festgestellte erhöhte Sprachförderbedarf in den Kindertageseinrichtungen, die in den Anlagen 1 und 2 der Vorlage aufgeführt sind, wird für das Kindergartenjahr 2016/2017 bestätigt.

 

2.            Die Kindertageseinrichtungen, denen 2014 wegen des sehr hohen Anteils von Kindern, in deren Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird, ein doppelter Förderbetrag von 2 x 5.000 € zugesprochen wurde, erhalten diese Summe auch im Kindergartenjahr 2016/2017.

 

3.                  Zum Ende des Kindergartenjahres 2016/2017 ist erneut zu überprüfen, ob sich im Stadtgebiet die Bedarfslagen verändert haben und erhöhte Förderbeträge ggfs. anderen Kindertageseinrichtungen zuzuweisen sind.


- einstimmig -